SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Neugefasst durch Bek. v. 13.5.2011 I 850, 2094;
zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 24.2.2025 I Nr. 57
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 07.10.2025 aktualisiert.
§ 12a Vorrangige Leistungen
- 1. bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen oder
- 2. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz in Anspruch zu nehmen, wenn dadurch nicht die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten beseitigt würde.
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