SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende

Aktueller Gesetzestext zum Kommentar

Neugefasst durch Bek. v. 13.5.2011 I 850, 2094;

zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 22.12.2025 I Nr. 363

Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 18.03.2026 aktualisiert.


§ 42 Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen

(1) Leistungen sollen monatlich im Voraus erbracht werden.
(2) Auf Antrag der leistungsberechtigten Person können durch Bewilligungsbescheid festgesetzte, zum nächsten Zahlungszeitpunkt fällige Leistungsansprüche vorzeitig erbracht werden. Die Höhe der vorzeitigen Leistung ist auf 100 Euro begrenzt. Der Auszahlungsanspruch im Folgemonat verringert sich entsprechend. Soweit eine Verringerung des Auszahlungsanspruchs im Folgemonat nicht möglich ist, verringert sich der Auszahlungsanspruch für den zweiten auf die Bewilligung der vorzeitigen Leistung folgenden Monat. Die vorzeitige Leistung ist ausgeschlossen,
  • 1. wenn im laufenden Monat oder im Monat der Verringerung des Leistungsanspruches eine Aufrechnung zu erwarten ist,
  • 2. wenn der Leistungsanspruch im Folgemonat durch eine Sanktion gemindert ist oder
  • 3. wenn sie bereits in einem der vorangegangenen zwei Kalendermonate in Anspruch genommen wurde.
(3) (weggefallen)
(4) Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden. Die Abtretung und Übertragung nach § 53 Absatz 2 des Ersten Buches bleibt unberührt.


Kommentierung HAUCK/NOFTZ Modul SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende - Jahresabonnement

Gesichert: HAUCK/NOFTZ SGB II. Tragfähige Entscheidungen zu allen Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Das garantieren die praxisorientierten Erörterungen der exzellenten Autoren aus Judikative, Exekutive und Hochschulen um Bandherausgeber Prof. Dr. Thomas Voelzke, Vizepräsident des Bundessozialgerichts, Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin - in jedem Fall. Der HAUCK/NOFTZ, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehört nicht von ungefähr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren: Jetzt auf der Contentplattform ESV-Digital.

Monatlicher Nettopreis:
29,00 EUR

Jetzt bestellen