SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende

Aktueller Gesetzestext zum Kommentar

Neugefasst durch Bek. v. 13.5.2011 I 850, 2094;

zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 24.2.2025 I Nr. 57

Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 07.10.2025 aktualisiert.


§ 61 Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

(1) Träger, die eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit erbracht haben oder erbringen, haben der Agentur für Arbeit unverzüglich Auskünfte über Tatsachen zu erteilen, die Aufschluss darüber geben, ob und inwieweit Leistungen zu Recht erbracht worden sind oder werden. Sie haben Änderungen, die für die Leistungen erheblich sind, unverzüglich der Agentur für Arbeit mitzuteilen.
(2) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen zur Eingliederung sind verpflichtet,
  • 1. der Agentur für Arbeit auf Verlangen Auskunft über den Eingliederungserfolg der Maßnahme sowie alle weiteren Auskünfte zu erteilen, die zur Qualitätsprüfung benötigt werden, und
  • 2. eine Beurteilung ihrer Leistung und ihres Verhaltens durch den Maßnahmeträger zuzulassen.
Die Maßnahmeträger sind verpflichtet,
  • 1. ihre Beurteilung der oder des Teilnehmenden unverzüglich der Agentur für Arbeit zu übermitteln,
  • 2. der für die einzelne Teilnehmerin oder den einzelnen Teilnehmer zuständigen Agentur für Arbeit kalendermonatlich die Fehltage der Teilnehmerin oder des Teilnehmers sowie die Gründe für die Fehltage mitzuteilen.
Dabei haben sie jeweils die von der Agentur für Arbeit vorgegebenen Verfahren und Formate zu nutzen.


Kommentierung HAUCK/NOFTZ Modul SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende - Jahresabonnement

Gesichert: HAUCK/NOFTZ SGB II. Tragfähige Entscheidungen zu allen Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Das garantieren die praxisorientierten Erörterungen der exzellenten Autoren aus Judikative, Exekutive und Hochschulen um Bandherausgeber Prof. Dr. Thomas Voelzke, Vizepräsident des Bundessozialgerichts, Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin - in jedem Fall. Der HAUCK/NOFTZ, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehört nicht von ungefähr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren: Jetzt auf der Contentplattform ESV-Digital.

Monatlicher Nettopreis:
29,00 EUR

Jetzt bestellen