SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Neugefasst durch Bek. v. 13.5.2011 I 850, 2094;
zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 24.2.2025 I Nr. 57
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 16.09.2025 aktualisiert.
§ 62 Schadenersatz
- 1. eine Einkommensbescheinigung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausfüllt,
- 2. eine Auskunft nach § 57 oder § 60 nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt,
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