SGB III: Arbeitsförderung
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Zuletzt geändert durch Art. 60 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 07.10.2025 aktualisiert.
§ 3 Leistungen der Arbeitsförderung
- 1. des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins nach § 45 Absatz 7,
- 2. der Berufsausbildungsbeihilfe während der ersten Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme,
- 3. der Leistung zur Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme,
- 4. der Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses, des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses,
- 5. des Kurzarbeitergeldes bei Arbeitsausfall,
- 6. des Wintergeldes,
- 7. der Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen,
- 8. der besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und
- 9. des Arbeitslosengeldes bei beruflicher Weiterbildung.
- 1. Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung,
- 2. Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit,
- 3. Übergangsgeld bei Teilnahme an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- 4. Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall,
- 5. Insolvenzgeld bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers und
- 6. Qualifizierungsgeld bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf.
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