SGB III: Arbeitsförderung
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Zuletzt geändert durch Art. 60 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 07.10.2025 aktualisiert.
§ 37 Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung
- 1. das Eingliederungsziel,
- 2. die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit,
- 3. welche Eigenbemühungen zur beruflichen Eingliederung die oder der Ausbildungsuchende oder die oder der Arbeitsuchende in welcher Häufigkeit mindestens unternehmen muss und in welcher Form diese nachzuweisen sind,
- 4. die vorgesehenen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung.
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