SGB III: Arbeitsförderung
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 22.12.2025 I Nr. 371
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 18.03.2026 aktualisiert.
§ 75 Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung
- 1. sozialpädagogische Begleitung,
- 2. Maßnahmen zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung,
- 3. Angebote zum Abbau von Bildungs- und Sprachdefiziten und
- 4. Angebote zur Vermittlung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten.
- 1. administrativ und organisatorisch sowie
- 2. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung
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