SGB III: Arbeitsförderung

Aktueller Gesetzestext zum Kommentar

Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 22.12.2025 I Nr. 371

Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 18.03.2026 aktualisiert.


§ 123 Ausbildungsgeld bei Berufsausbildung und Unterstützter Beschäftigung

Bei einer Berufsausbildung und bei einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung wird folgender Bedarf zugrunde gelegt:
  • 1. bei Unterbringung im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils der jeweils geltende Bedarf nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zuzüglich des jeweils geltenden Bedarfs für die Unterkunft nach § 13 Absatz 2 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes,
  • 2. bei Unterbringung in einem Wohnheim, einem Internat oder einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen 133 Euro monatlich, wenn die Kosten für Unterbringung und Verpflegung von der Agentur für Arbeit oder einem anderen Leistungsträger übernommen werden,
  • 3. bei anderweitiger Unterbringung der jeweils geltende Bedarf nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zuzüglich des jeweils geltenden Bedarfs für die Unterkunft nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes; § 128 ist mit Ausnahme der Erstattung behinderungsbedingter Mehraufwendungen nicht anzuwenden.
Bei einer Berufsausbildung ist in den Fällen der Nummern 1 und 3 mindestens ein Betrag zugrunde zu legen, der der Ausbildungsvergütung nach § 17 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes nach Abzug der Steuern und einer Sozialversicherungspauschale nach § 153 Absatz 1 entspricht. Übersteigt in den Fällen der Nummer 2 die Ausbildungsvergütung nach § 17 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes nach Abzug der Steuern und einer Sozialversicherungspauschale nach § 153 Absatz 1 den Bedarf zuzüglich der Beträge nach § 2 Absatz 1 und 3 Nummer 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung, so wird die Differenz als Ausgleichsbetrag gezahlt.


Kommentierung HAUCK/NOFTZ Modul SGB III: Arbeitsf?rderung - Jahresabonnement

Erfolgversprechend: HAUCK/NOFTZ SGB III. Tragf?hige Entscheidungen zu allen Fragen der Arbeitsf?rderung treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Das garantieren die praxisorientierten Er?rterungen der exzellenten Autoren aus Judikative und Exekutive um Bandherausgeber Prof. Dr. Thomas Voelzke, Vizepr?sident des Bundessozialgerichts, Honorarprofessor an der Humboldt-Universit?t zu Berlin - in jedem Fall. Der Band HAUCK/NOFTZ SGB III, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, geh?rt nicht von ungef?hr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren: - Das gesamte SGB III wird erl?utert – en d?tail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation. - Viele l?sungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Ankn?pfungspunkten an das ?brige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung. - Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung st?ndig auf dem neuesten Stand. Inhaltliche Vorz?ge der Datenbank: - Tagesaktuelle Gesetzesst?nde: Entscheidungssicherheit im Direktzugriff. - Archiv mit fr?heren Rechtsst?nden: Geltendes Recht auf den Zeitpunkt genau anwenden. - Aktuelle Meldungen der ESV-Redaktion zu Entwicklungen im Sozialrecht: Wichtige Informationen aufbereitet und zusammengefasst. Technische Vorz?ge der Datenbank: - Automatische Updates: Der Ticker „Neue Dokumente“ verweist direkt auf aktualisierte Inhalte. - Leistungsf?hige Suchfunktion: Eine echte Garantie f?r effiziente Recherchen. - Nutzerhistorie: Die Datenbank merkt sich die zuletzt verwendeten Dokumente und ordnet sie tabellarisch an.

Monatlicher Nettopreis:
26,80 EUR

Jetzt bestellen