SGB III: Arbeitsförderung
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 22.12.2025 I Nr. 371
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 18.03.2026 aktualisiert.
§ 136 Anspruch auf Arbeitslosengeld
- 1. bei Arbeitslosigkeit oder
- 2. bei beruflicher Weiterbildung.
Kommentierung HAUCK/NOFTZ Modul SGB III: Arbeitsf?rderung - Jahresabonnement
Monatlicher Nettopreis:
26,80 EUR
Jetzt bestellen