SGB III: Arbeitsförderung

Aktueller Gesetzestext zum Kommentar

Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 22.12.2025 I Nr. 371

Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 18.03.2026 aktualisiert.


§ 179 Maßnahmezulassung

(1) Eine Maßnahme ist von der fachkundigen Stelle zuzulassen, wenn sie
  • 1. nach Gestaltung der Inhalte, der Methoden und Materialien ihrer Vermittlung sowie der Lehrorganisation eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lässt und nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist,
  • 2. angemessene Teilnahmebedingungen bietet und die räumliche, personelle und technische Ausstattung die Durchführung der Maßnahme gewährleisten und
  • 3. nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und durchgeführt wird, insbesondere die Kosten und die Dauer angemessen sind; die Dauer ist angemessen, wenn sie sich auf den Umfang beschränkt, der notwendig ist, um das Maßnahmeziel zu erreichen.
(2) Die Kosten einer Maßnahme nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 und nach den §§ 81 und 82 sind angemessen, wenn sie sachgerecht ermittelt worden sind und die von der Bundesagentur für das jeweilige Maßnahme- oder Bildungsziel zweijährlich ermittelten durchschnittlichen Kostensätze nicht überschreiten oder die Überschreitung der durchschnittlichen Kostensätze auf notwendige besondere Aufwendungen zurückzuführen ist. Überschreiten die kalkulierten Maßnahmekosten aufgrund dieser Aufwendungen die durchschnittlichen Kostensätze um mehr als 25 Prozent, bedarf die Zulassung dieser Maßnahmen der Zustimmung der Bundesagentur.
(3) Eine Maßnahme, die im Ausland durchgeführt wird, kann nur zugelassen werden, wenn die Durchführung im Ausland für das Erreichen des Maßnahmeziels besonders dienlich ist.


Kommentierung HAUCK/NOFTZ Modul SGB III: Arbeitsf?rderung - Jahresabonnement

Erfolgversprechend: HAUCK/NOFTZ SGB III. Tragf?hige Entscheidungen zu allen Fragen der Arbeitsf?rderung treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Das garantieren die praxisorientierten Er?rterungen der exzellenten Autoren aus Judikative und Exekutive um Bandherausgeber Prof. Dr. Thomas Voelzke, Vizepr?sident des Bundessozialgerichts, Honorarprofessor an der Humboldt-Universit?t zu Berlin - in jedem Fall. Der Band HAUCK/NOFTZ SGB III, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, geh?rt nicht von ungef?hr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren: - Das gesamte SGB III wird erl?utert – en d?tail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation. - Viele l?sungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Ankn?pfungspunkten an das ?brige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung. - Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung st?ndig auf dem neuesten Stand. Inhaltliche Vorz?ge der Datenbank: - Tagesaktuelle Gesetzesst?nde: Entscheidungssicherheit im Direktzugriff. - Archiv mit fr?heren Rechtsst?nden: Geltendes Recht auf den Zeitpunkt genau anwenden. - Aktuelle Meldungen der ESV-Redaktion zu Entwicklungen im Sozialrecht: Wichtige Informationen aufbereitet und zusammengefasst. Technische Vorz?ge der Datenbank: - Automatische Updates: Der Ticker „Neue Dokumente“ verweist direkt auf aktualisierte Inhalte. - Leistungsf?hige Suchfunktion: Eine echte Garantie f?r effiziente Recherchen. - Nutzerhistorie: Die Datenbank merkt sich die zuletzt verwendeten Dokumente und ordnet sie tabellarisch an.

Monatlicher Nettopreis:
26,80 EUR

Jetzt bestellen