SGB III: Arbeitsförderung
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Zuletzt geändert durch Art. 60 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 16.09.2025 aktualisiert.
§ 332 Übergang von Ansprüchen
- 1. Renten der Sozialversicherung,
- 2. Leistungen des Berufsschadensausgleichs nach Kapitel 10 des Vierzehnten Buches sowie nach Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Vierzehnten Buches vorsehen, und Leistungen des Erwerbsschadensausgleichs nach dem Soldatenentschädigungsgesetz,
- 3. Renten nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen,
- 4. Unterhaltsbeihilfe nach dem Gesetz über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen,
- 5. Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz,
- 6. Mutterschaftsgeld oder auf Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz,
- 7. Arbeitsentgelt aus einem Arbeitsverhältnis, das während des Bezugs der zurückzuzahlenden Leistung bestanden hat,
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