SGB III: Arbeitsförderung

Aktueller Gesetzestext zum Kommentar

Zuletzt geändert durch Art. 60 G v. 23.10.2024 I Nr. 323

Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 07.10.2025 aktualisiert.


§ 358 Aufbringung der Mittel

(1) Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Der Bund, die Länder, die Gemeinden sowie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren nicht zulässig ist, und solche juristischen Personen des öffentlichen Rechts, bei denen der Bund, ein Land oder eine Gemeinde kraft Gesetzes die Zahlungsfähigkeit sichert, und private Haushalte werden nicht in die Umlage einbezogen.
(2) Die Umlage ist nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts (Umlagesatz) zu erheben. Maßgebend ist das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildenden bemessen werden oder im Fall einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bemessen wären. Für die Zeit des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Saisonkurzarbeitergeld, Transferkurzarbeitergeld oder Qualifizierungsgeld bemessen sich die Umlagebeträge nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
(3) Zu den durch die Umlage zu deckenden Aufwendungen gehören
  • 1. das Insolvenzgeld einschließlich des von der Bundesagentur gezahlten Gesamtsozialversicherungsbeitrages,
  • 2. die Verwaltungskosten und
  • 3. die Kosten für den Einzug der Umlage und der Prüfung der Arbeitgeber.
Die Kosten für den Einzug der Umlage und der Prüfung der Arbeitgeber werden pauschaliert.


Kommentierung HAUCK/NOFTZ Modul SGB III: Arbeitsförderung - Jahresabonnement

Erfolgversprechend: HAUCK/NOFTZ SGB III. Tragfähige Entscheidungen zu allen Fragen der Arbeitsförderung treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Das garantieren die praxisorientierten Erörterungen der exzellenten Autoren aus Judikative und Exekutive um Bandherausgeber Prof. Dr. Thomas Voelzke, Vizepräsident des Bundessozialgerichts, Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin - in jedem Fall. Der Band HAUCK/NOFTZ SGB III, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehört nicht von ungefähr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren: - Das gesamte SGB III wird erläutert – en détail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation. - Viele lösungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Anknüpfungspunkten an das übrige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung. - Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung ständig auf dem neuesten Stand. Inhaltliche Vorzüge der Datenbank: - Tagesaktuelle Gesetzesstände: Entscheidungssicherheit im Direktzugriff. - Archiv mit früheren Rechtsständen: Geltendes Recht auf den Zeitpunkt genau anwenden. - Aktuelle Meldungen der ESV-Redaktion zu Entwicklungen im Sozialrecht: Wichtige Informationen aufbereitet und zusammengefasst. Technische Vorzüge der Datenbank: - Automatische Updates: Der Ticker „Neue Dokumente“ verweist direkt auf aktualisierte Inhalte. - Leistungsfähige Suchfunktion: Eine echte Garantie für effiziente Recherchen. - Nutzerhistorie: Die Datenbank merkt sich die zuletzt verwendeten Dokumente und ordnet sie tabellarisch an.

Monatlicher Nettopreis:
26,80 EUR

Jetzt bestellen