SGB IV: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Neugefasst durch Bek. v. 12.11.2009 I 3710, 3973; 2011 I 363;
zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 16.1.2026 I Nr. 14
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 18.03.2026 aktualisiert.
§ 36a Besondere Ausschüsse
- 1. der Erlass von Widerspruchsbescheiden und
-
2. in der Unfallversicherung ferner
- a) die erstmalige Entscheidung über Renten, Entscheidungen über Rentenerhöhungen, Rentenherabsetzungen und Rentenentziehungen wegen Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse,
- b) Entscheidungen über Abfindungen mit Gesamtvergütungen, Renten als vorläufige Entschädigungen, laufende Beihilfen und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
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