SGB IV: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
Neugefasst durch Bek. v. 12.11.2009 I 3710, 3973; 2011 I 363;
zuletzt geändert durch Art. 6a G v. 25.2.2025 I Nr. 63
Dieser Gesetzestext von Gesetze
im Internet wurde zuletzt am 16.09.2025 aktualisiert.
§ 54 Durchführung der Wahl
(1) Die Wahlberechtigten wählen durch briefliche Stimmabgabe.
(2) Soweit Wahlunterlagen nicht übersandt, sondern ausgehändigt werden, hat der Arbeitgeber oder der sonst für die Aushändigung der Wahlunterlagen Zuständige Vorkehrungen zu treffen, dass die Wahlberechtigten ihre Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Umschlägen verschließen können. Sind mehr als 300 Wahlunterlagen an einem Ort auszuhändigen, sollen hierfür besondere Räume eingerichtet werden, in denen auch die Abgabe der Wahlbriefe zu ermöglichen ist. Der Arbeitgeber oder der sonst für die Ausgabe der Wahlunterlagen Zuständige hat dafür Sorge zu tragen, dass in den Räumen zur Stimmabgabe und im Bereich der nach Satz 1 zur Wahrung des Wahlgeheimnisses vorzusehenden Einrichtungen jede Beeinflussung der Wahlberechtigten durch Wort, Ton, Schrift oder Bild unterbleibt.
(3) Der Tag, bis zu dem die Wahlbriefe bei den Versicherungsträgern eingegangen sein müssen (Wahltag), ist vom Bundeswahlbeauftragten für alle Versicherungsträger einheitlich zu bestimmen, soweit nicht Abweichungen geboten sind.
(4) Wahlbriefe können von den Absendern bei einem vor der Wahl amtlich bekannt gemachten Postunternehmen als Briefsendungen ohne besondere Versendungsform unentgeltlich eingeliefert werden, wenn sie sich in amtlichen Wahlbriefumschlägen befinden.
Kommentierung HAUCK/NOFTZ Modul SGB IV: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - Jahresabonnement

Verbindlich: HAUCK/NOFTZ SGB IV. Tragfähige Entscheidungen zu allen Fragen der Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Das garantieren die praxisorientierten Erörterungen der exzellenten Autoren aus Judikative, Exekutive und den Sozialversicherungen um Bandherausgeberin Prof. Dr. Ursula Waßer, Richterin am Bundessozialgericht - in jedem Fall.
Der Band HAUCK/NOFTZ SGB IV, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehört nicht von ungefähr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren:
- Das gesamte SGB IV wird erläutert – en détail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation.
- Viele lösungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Anknüpfungspunkten an das übrige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung.
- Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung ständig auf dem neuesten Stand.
Inhaltliche Vorzüge der Datenbank:
- Tagesaktuelle Gesetzesstände: Entscheidungssicherheit im Direktzugriff.
- Archiv mit früheren Rechtsständen: Geltendes Recht auf den Zeitpunkt genau anwenden.
- Aktuelle Meldungen der ESV-Redaktion zu Entwicklungen im Sozialrecht: Wichtige Informationen
aufbereitet und zusammengefasst.
Technische Vorzüge der Datenbank:
- Automatische Updates: Der Ticker „Neue Dokumente“ verweist direkt auf aktualisierte Inhalte.
- Leistungsfähige Suchfunktion: Eine echte Garantie für effiziente Recherchen.
- Nutzerhistorie: Die Datenbank merkt sich die zuletzt verwendeten Dokumente und ordnet sie tabellarisch an.
Monatlicher Nettopreis:
19,40 EUR
Jetzt bestellen