SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 3.2.2026 I Nr. 28
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 18.03.2026 aktualisiert.
§ 367a Vereinbarung über technische Verfahren bei telemedizinischem Monitoring
- 1. technischen Anforderungen an die einzusetzenden Anwendungen,
- 2. Vorgaben für die Interoperabilität der einzusetzenden Anwendungen,
- 3. Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit sowie
- 4. Verwendung von Diensten und Anwendungen der Telematikinfrastruktur.
Kommentierung HAUCK/NOFTZ Modul SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung - Jahresabonnement
Monatlicher Nettopreis:
38,20 EUR
Jetzt bestellen