SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 I 2022;
zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 3.4.2025 I Nr. 107
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 07.10.2025 aktualisiert.
§ 10a Beratung
- 1. die Familiensituation oder die persönliche Situation des jungen Menschen, Bedarfe, vorhandene Ressourcen sowie mögliche Hilfen,
- 2. die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich des Zugangs zum Leistungssystem,
- 3. die Leistungen anderer Leistungsträger,
- 4. mögliche Auswirkungen und Folgen einer Hilfe,
- 5. die Verwaltungsabläufe,
- 6. Hinweise auf Leistungsanbieter und andere Hilfemöglichkeiten im Sozialraum und auf Möglichkeiten zur Leistungserbringung,
- 7. Hinweise auf andere Beratungsangebote im Sozialraum.
Kommentierung HAUCK/NOFTZ Modul SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe - Jahresabonnement

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