SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 I 2022;
zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 3.4.2025 I Nr. 107
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 07.10.2025 aktualisiert.
§ 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
- 1. bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen,
- 2. bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche nach § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
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