SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 I 2022;
zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 3.4.2025 I Nr. 107
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 07.10.2025 aktualisiert.
§ 47 Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen
- 1. die Betriebsaufnahme unter Angabe von Name und Anschrift des Trägers, Art und Standort der Einrichtung, der Zahl der verfügbaren Plätze sowie der Namen und der beruflichen Ausbildung des Leiters und der Betreuungskräfte,
- 2. Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, sowie
- 3. die bevorstehende Schließung der Einrichtung
Kommentierung HAUCK/NOFTZ Modul SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe - Jahresabonnement

Monatlicher Nettopreis:
11,00 EUR
Jetzt bestellen