SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 I 2022;
zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 3.4.2025 I Nr. 107
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 18.03.2026 aktualisiert.
§ 78g Schiedsstelle
- 1. die Errichtung der Schiedsstellen,
- 2. die Zahl, die Bestellung, die Amtsdauer und die Amtsführung ihrer Mitglieder,
- 3. die Erstattung der baren Auslagen und die Entschädigung für ihren Zeitaufwand,
- 4. die Geschäftsführung, das Verfahren, die Erhebung und die Höhe der Gebühren sowie die Verteilung der Kosten und
- 5. die Rechtsaufsicht.
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