SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 I 2022;
zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 3.4.2025 I Nr. 107
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 07.10.2025 aktualisiert.
§ 90 Pauschalierte Kostenbeteiligung
- 1. der Jugendarbeit nach § 11,
- 2. der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1 und 3 und
- 3. der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege nach den §§ 22 bis 24
-
1. die Belastung
- a) dem Kind oder dem Jugendlichen und seinen Eltern oder
- b) dem jungen Volljährigen
- 2. die Förderung für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist.
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