SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 I 2022;
zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 3.4.2025 I Nr. 107
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 16.09.2025 aktualisiert.
§ 98 Zweck und Umfang der Erhebung
- 1. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen,
- 1a. Kinder in den Klassenstufen eins bis vier,
- 2. Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege,
- 3. Personen, die mit öffentlichen Mitteln geförderte Kindertagespflege gemeinsam oder auf Grund einer Erlaubnis nach § 43 Absatz 3 Satz 3 in Pflegestellen durchführen, und die von diesen betreuten Kinder,
-
4. die Empfänger
- a) der Hilfe zur Erziehung,
- b) der Hilfe für junge Volljährige und
- c) der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche,
- 5. Kinder und Jugendliche, zu deren Schutz vorläufige Maßnahmen getroffen worden sind,
- 6. Kinder und Jugendliche, die als Kind angenommen worden sind,
- 7. Kinder und Jugendliche, die unter Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft oder Beistandschaft des Jugendamts stehen,
- 8. Kinder und Jugendliche, für die eine Pflegeerlaubnis erteilt worden ist,
- 9. Maßnahmen des Familiengerichts,
- 10. Angebote der Jugendarbeit nach § 11 sowie Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiter anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 74 Absatz 6,
- 11. die Träger der Jugendhilfe, die dort tätigen Personen und deren Einrichtungen mit Ausnahme der Tageseinrichtungen,
- 12. die Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe sowie
- 13. Gefährdungseinschätzungen nach § 8a
Kommentierung HAUCK/NOFTZ Modul SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe - Jahresabonnement

Monatlicher Nettopreis:
11,00 EUR
Jetzt bestellen