SGB X: Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Neugefasst durch Bek. v. 18.1.2001 I 130;
zuletzt geändert durch Art. 8d G v. 19.7.2024 I Nr. 245
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 16.09.2025 aktualisiert.
§ 106 Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten
1. (weggefallen)
- 2. der Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers nach § 102,
- 3. der Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist, nach § 103,
- 4. der Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers nach § 104,
- 5. der Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers nach § 105.
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