SGB XII: Sozialhilfe
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 1 G v. 23.12.2024 I Nr. 449
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 07.10.2025 aktualisiert.
§ 44c Erstattungsansprüche zwischen Trägern
- 1. dem Zweiten Abschnitt des Dreizehnten Kapitels sowie
- 2. dem Zweiten Abschnitt des Dritten Kapitels des Zehnten Buches
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