SGB XII: Sozialhilfe
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 1 G v. 23.12.2024 I Nr. 449
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 03.11.2025 aktualisiert.
§ 45a Ermittlung der durchschnittlichen Warmmiete
- 1. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für selbstgenutztes Wohneigentum,
- 2. unangemessen hohe Aufwendungen für Unterkunft während der Karenzzeit nach § 35 Absatz 1 Satz 2 bis 6 oder
- 3. unangemessen hohe Aufwendungen während eines Zeitraums nach § 35 Absatz 3 für Aufwendungen für Unterkunft oder für Heizung oder für Unterkunft und Heizung.
Kommentierung HAUCK/NOFTZ Modul SGB XII: Sozialhilfe - Jahresabonnement
Monatlicher Nettopreis:
22,40 EUR
Jetzt bestellen