SGB XII: Sozialhilfe
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 1 G v. 23.12.2024 I Nr. 449
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 07.10.2025 aktualisiert.
§ 50 Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- 1. ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe,
- 2. Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,
- 3. Pflege in einer stationären Einrichtung und
- 4. häusliche Pflege nach den §§ 64c und 64f sowie die angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson
Kommentierung HAUCK/NOFTZ Modul SGB XII: Sozialhilfe - Jahresabonnement

Monatlicher Nettopreis:
22,40 EUR
Jetzt bestellen