SGB XII: Sozialhilfe
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 22.12.2025 I Nr. 363
Änderung durch Art. 8 G v. 22.12.2025 I Nr. 371 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 15 G v. 16.1.2026 I Nr. 14 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 18.03.2026 aktualisiert.
§ 61a Begriff der Pflegebedürftigkeit
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1. Mobilität mit den Kriterien
- a) Positionswechsel im Bett,
- b) Halten einer stabilen Sitzposition,
- c) Umsetzen,
- d) Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs,
- e) Treppensteigen;
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2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten mit den Kriterien
- a) Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld,
- b) örtliche Orientierung,
- c) zeitliche Orientierung,
- d) Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen,
- e) Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen,
- f) Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben,
- g) Verstehen von Sachverhalten und Informationen,
- h) Erkennen von Risiken und Gefahren,
- i) Mitteilen von elementaren Bedürfnissen,
- j) Verstehen von Aufforderungen,
- k) Beteiligen an einem Gespräch;
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3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen mit den Kriterien
- a) motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten,
- b) nächtliche Unruhe,
- c) selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten,
- d) Beschädigen von Gegenständen,
- e) physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen,
- f) verbale Aggression,
- g) andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten,
- h) Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen,
- i) Wahnvorstellungen,
- j) Ängste,
- k) Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage,
- l) sozial inadäquate Verhaltensweisen,
- m) sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen;
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4. Selbstversorgung mit den Kriterien
- a) Waschen des vorderen Oberkörpers,
- b) Körperpflege im Bereich des Kopfes,
- c) Waschen des Intimbereichs,
- d) Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare,
- e) An- und Auskleiden des Oberkörpers,
- f) An- und Auskleiden des Unterkörpers,
- g) mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken,
- h) Essen,
- i) Trinken,
- j) Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls,
- k) Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma,
- l) Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma,
- m) Ernährung parenteral oder über Sonde,
- n) Bestehen gravierender Probleme bei der Nahrungsaufnahme bei Kindern bis zu 18 Monaten, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen;
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5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf
- a) Medikation,
- b) Injektionen,
- c) Versorgung intravenöser Zugänge,
- d) Absaugen und Sauerstoffgabe,
- e) Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen,
- f) Messung und Deutung von Körperzuständen,
- g) körpernahe Hilfsmittel,
- h) Verbandswechsel und Wundversorgung,
- i) Versorgung mit Stoma,
- j) regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden,
- k) Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung,
- l) zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung,
- m) Arztbesuche,
- n) Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen,
- o) zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen,
- p) Besuche von Einrichtungen zur Frühförderung bei Kindern,
- q) Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften;
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6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit den Kriterien
- a) Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen,
- b) Ruhen und Schlafen,
- c) Sichbeschäftigen,
- d) Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen,
- e) Interaktion mit Personen im direkten Kontakt,
- f) Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds.
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