SGB XII: Sozialhilfe
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 1 G v. 23.12.2024 I Nr. 449
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 07.10.2025 aktualisiert.
§ 64e Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
- 1. soweit sie angemessen sind und
-
2. durch sie
- a) die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert werden kann oder
- b) eine möglichst selbständige Lebensführung der Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann.
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