SGB XII: Sozialhilfe
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 1 G v. 23.12.2024 I Nr. 449
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 07.10.2025 aktualisiert.
§ 76 Inhalt der Vereinbarungen
- 1. Inhalt, Umfang und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen (Leistungsvereinbarung) sowie
- 2. die Vergütung der Leistung (Vergütungsvereinbarung).
- 1. die betriebsnotwendigen Anlagen des Leistungserbringers,
- 2. der zu betreuende Personenkreis,
- 3. Art, Ziel und Qualität der Leistung,
- 4. die Festlegung der personellen Ausstattung,
- 5. die Qualifikation des Personals sowie
- 6. die erforderliche sächliche Ausstattung.
- 1. der Grundpauschale für Unterkunft und Verpflegung,
- 2. der Maßnahmepauschale sowie
- 3. einem Betrag für betriebsnotwendige Anlagen einschließlich ihrer Ausstattung (Investitionsbetrag).
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