SGB XII: Sozialhilfe
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 22.12.2025 I Nr. 363
Änderung durch Art. 8 G v. 22.12.2025 I Nr. 371 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 15 G v. 16.1.2026 I Nr. 14 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 18.03.2026 aktualisiert.
§ 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen und abgesetzten Beträge
- 1. Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
- 2. Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
- 3. Renten wegen Erwerbsminderung,
- 4. Versorgungsbezüge,
- 5. Renten aus betrieblicher Altersvorsorge,
- 6. Renten aus privater Vorsorge,
- 7. Vermögenseinkünfte,
- 8. Einkünfte nach dem Vierzehnten Buch,
- 9. Erwerbseinkommen,
- 10. übersteigendes Einkommen eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners,
- 11. öffentlich-rechtliche Leistungen für Kinder,
- 12. Einkünfte nach dem Soldatenentschädigungsgesetz,
- 13. sonstige Einkünfte.
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