SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 16.1.2026 I Nr. 14
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 18.03.2026 aktualisiert.
§ 13 Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs
- 1. ob eine Behinderung vorliegt oder einzutreten droht,
- 2. welche Auswirkung die Behinderung auf die Teilhabe der Leistungsberechtigten hat,
- 3. welche Ziele mit Leistungen zur Teilhabe erreicht werden sollen und
- 4. welche Leistungen im Rahmen einer Prognose zur Erreichung der Ziele voraussichtlich erfolgreich sind.
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