SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 22.12.2023 I Nr. 412
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 07.10.2025 aktualisiert.
§ 75 Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- 1. Hilfen zur Schulbildung, insbesondere im Rahmen der Schulpflicht einschließlich der Vorbereitung hierzu,
- 2. Hilfen zur schulischen Berufsausbildung,
- 3. Hilfen zur Hochschulbildung und
- 4. Hilfen zur schulischen und hochschulischen beruflichen Weiterbildung.
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