SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 16.1.2026 I Nr. 14
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 18.03.2026 aktualisiert.
§ 76 Leistungen zur Sozialen Teilhabe
- 1. Leistungen für Wohnraum,
- 2. Assistenzleistungen,
- 3. heilpädagogische Leistungen,
- 4. Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie,
- 5. Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 6. Leistungen zur Förderung der Verständigung,
- 7. Leistungen zur Mobilität und
- 8. Hilfsmittel.
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