SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Aktueller Gesetzestext zum Kommentar

Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 22.12.2023 I Nr. 412

Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 16.09.2025 aktualisiert.


§ 106 Beratung und Unterstützung

(1) Zur Erfüllung der Aufgaben dieses Teils werden die Leistungsberechtigten, auf ihren Wunsch auch im Beisein einer Person ihres Vertrauens, vom Träger der Eingliederungshilfe beraten und, soweit erforderlich, unterstützt. Die Beratung erfolgt in einer für den Leistungsberechtigten wahrnehmbaren Form.
(2) Die Beratung umfasst insbesondere
  • 1. die persönliche Situation des Leistungsberechtigten, den Bedarf, die eigenen Kräfte und Mittel sowie die mögliche Stärkung der Selbsthilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft einschließlich eines gesellschaftlichen Engagements,
  • 2. die Leistungen der Eingliederungshilfe einschließlich des Zugangs zum Leistungssystem,
  • 3. die Leistungen anderer Leistungsträger,
  • 4. die Verwaltungsabläufe,
  • 5. Hinweise auf Leistungsanbieter und andere Hilfemöglichkeiten im Sozialraum und auf Möglichkeiten zur Leistungserbringung,
  • 6. Hinweise auf andere Beratungsangebote im Sozialraum,
  • 7. eine gebotene Budgetberatung.
(3) Die Unterstützung umfasst insbesondere
  • 1. Hilfe bei der Antragstellung,
  • 2. Hilfe bei der Klärung weiterer zuständiger Leistungsträger,
  • 3. das Hinwirken auf zeitnahe Entscheidungen und Leistungen der anderen Leistungsträger,
  • 4. Hilfe bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten,
  • 5. Hilfe bei der Inanspruchnahme von Leistungen,
  • 6. die Vorbereitung von Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft einschließlich des gesellschaftlichen Engagements,
  • 7. die Vorbereitung von Kontakten und Begleitung zu Leistungsanbietern und anderen Hilfemöglichkeiten,
  • 8. Hilfe bei der Entscheidung über Leistungserbringer sowie bei der Aushandlung und dem Abschluss von Verträgen mit Leistungserbringern sowie
  • 9. Hilfe bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus der Zielvereinbarung und dem Bewilligungsbescheid.
(4) Die Leistungsberechtigten sind hinzuweisen auf die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach § 32, auf die Beratung und Unterstützung von Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie von Angehörigen der rechtsberatenden Berufe und von sonstigen Stellen.


Kommentierung HAUCK/NOFTZ Modul SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Jahresabonnement

Unproblematisch: HAUCK/NOFTZ SGB IX. Tragfähige Entscheidungen zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Das garantieren die praxisorientierten Erörterungen der exzellenten Autoren aus Judikative und Exekutive um Bandherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Honorarprofessorin an der Georg-August-Universität Göttingen - in jedem Fall. Der Band HAUCK/NOFTZ SGB IX, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehört nicht von ungefähr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren: - Das gesamte SGB IX wird erläutert – en détail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation. - Viele lösungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Anknüpfungspunkten an das übrige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung. - Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung ständig auf dem neuesten Stand. Inhaltliche Vorzüge der Datenbank: - Tagesaktuelle Gesetzesstände: Entscheidungssicherheit im Direktzugriff. - Archiv mit früheren Rechtsständen: Geltendes Recht auf den Zeitpunkt genau anwenden. - Aktuelle Meldungen der ESV-Redaktion zu Entwicklungen im Sozialrecht: Wichtige Informationen aufbereitet und zusammengefasst. Technische Vorzüge der Datenbank: - Automatische Updates: Der Ticker „Neue Dokumente“ verweist direkt auf aktualisierte Inhalte. - Leistungsfähige Suchfunktion: Eine echte Garantie für effiziente Recherchen. - Nutzerhistorie: Die Datenbank merkt sich die zuletzt verwendeten Dokumente und ordnet sie tabellarisch an.

Monatlicher Nettopreis:
11,00 EUR

Jetzt bestellen