SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
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Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 22.12.2023 I Nr. 412
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 07.10.2025 aktualisiert.
§ 118 Instrumente der Bedarfsermittlung
- 1. Lernen und Wissensanwendung,
- 2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen,
- 3. Kommunikation,
- 4. Mobilität,
- 5. Selbstversorgung,
- 6. häusliches Leben,
- 7. interpersonelle Interaktionen und Beziehungen,
- 8. bedeutende Lebensbereiche und
- 9. Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben.
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