SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 16.1.2026 I Nr. 14
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 18.03.2026 aktualisiert.
§ 125 Inhalt der schriftlichen Vereinbarung
- 1. Inhalt, Umfang und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen der Eingliederungshilfe (Leistungsvereinbarung) und
- 2. die Vergütung der Leistungen der Eingliederungshilfe (Vergütungsvereinbarung).
- 1. der zu betreuende Personenkreis,
- 2. die erforderliche sächliche Ausstattung,
- 3. Art, Umfang, Ziel und Qualität der Leistungen der Eingliederungshilfe,
- 4. die Festlegung der personellen Ausstattung,
- 5. die Qualifikation des Personals sowie
- 6. soweit erforderlich, die betriebsnotwendigen Anlagen des Leistungserbringers.
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