SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
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Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 22.12.2023 I Nr. 412
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 07.10.2025 aktualisiert.
§ 145 Hilfsmerkmale
- 1. Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen,
- 2. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person,
- 3. für die Erhebung nach § 143 Nummer 1 die Kennnummer des Leistungsberechtigten.
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