EU-Sozialrecht

Gesetzestext

Artikel 62 Berechnung der Leistungen

(1)  Der zuständige Träger eines Mitgliedstaats, nach dessen Rechtsvorschriften bei der Berechnung der Leistungen die Höhe des früheren Entgelts oder Erwerbseinkommens zugrunde zu legen ist, berücksichtigt ausschließlich das Entgelt oder Erwerbseinkommen, das die betreffende Person während ihrer letzten Beschäftigung oder selbstständigen Erwerbstätigkeit nach diesen Rechtsvorschriften erhalten hat.

(2)  Absatz 1 findet auch Anwendung, wenn nach den für den zuständigen Träger geltenden Rechtsvorschriften ein bestimmter Bezugszeitraum für die Ermittlung des als Berechnungsgrundlage für die Leistungen heranzuziehenden Entgelts vorgesehen ist und die betreffende Person während dieses Zeitraums oder eines Teils davon den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats unterlag.

(3)  Abweichend von den Absätzen 1 und 2 berücksichtigt der Träger des Wohnorts im Falle von Arbeitslosen, auf die Artikel 65 Absatz 5 Buchstabe a) anzuwenden ist, nach Maßgabe der Durchführungsverordnung das Entgelt oder Erwerbseinkommen, das die betreffende Person in dem Mitgliedstaat erhalten hat, dessen Rechtsvorschriften für sie während ihrer letzten Beschäftigung oder selbstständigen Erwerbstätigkeit galten.


Kommentierung HAUCK/NOFTZ Modul EU-Sozialrecht - Jahresabonnement

Grenzenlos: HAUCK/NOFTZ EU-Sozialrecht. Tragfähige Entscheidungen in allen Fragen des EU-Sozialrechts treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Das garantieren die praxisorientierten Erörterungen der exzellenten Autoren aus Hochschulen, Judikative, EU-Kommission, Anwaltschaft und Sozialversicherungen um Bandherausgeber Prof. Dr. Hans-Joachim Reinhard, Fachhochschule Fulda, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften - in jedem Fall. Der Band HAUCK/NOFTZ EU-Sozialrecht, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehört nicht von ungefähr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren: - Das EU-Sozialrecht wird en détail erläutert – Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fall konstellation. - Viele lösungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Anknüpfungspunkten an das übrige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung. - Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung ständig auf dem neuesten Stand. Inhaltliche Vorzüge der Datenbank: - Tagesaktuelle Gesetzesstände: Entscheidungssicherheit im Direktzugriff. - Archiv mit früheren Rechtsständen: Geltendes Recht auf den Zeitpunkt genau anwenden. - Aktuelle Meldungen der ESV-Redaktion zu Entwicklungen im Sozialrecht: Wichtige Informationen aufbereitet und zusammengefasst. Technische Vorzüge der Datenbank: - Automatische Updates: Der Ticker „Neue Dokumente“ verweist direkt auf aktualisierte Inhalte. - Leistungsfähige Suchfunktion: Eine echte Garantie für effiziente Recherchen. - Nutzerhistorie: Die Datenbank merkt sich die zuletzt verwendeten Dokumente und ordnet sie tabellarisch an.

Monatlicher Nettopreis:
11,00 EUR

Jetzt bestellen