EU-Sozialrecht
Gesetzestext
Artikel 91 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Tag des Inkrafttretens der Durchführungsverordnung.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Straßburg am 29. April 2004.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
P. COX
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. McDOWELL
ANHANG I
UNTERHALTSVORSCHÜSSE UND BESONDERE GEBURTS- UND ADOPTIONSBEIHILFEN
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