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ISBN: 978-3-503-16688-6
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Herausgeber:
Begründet von Dr. Karl Hauck, fortgeführt von Prof. Dr. Wolfgang Noftz, herausgegeben von Prof. Dr. Dagmar Oppermann, Honorarprofessorin an der Georg-August-Universität Göttingen
Bandherausgeber: Prof. Dr. Thomas Voelzke, Vizepräsident des Bundessozialgerichts, Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin
Kommentar von Dr. Andrea Bindig, Richterin am Sozialgericht; Renate Daumann, Richterin am Landessozialgericht; Dietrich Hengelhaupt, Direktor des Sozialgerichts; Dr. Martin Kühl, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht; Dr. Hans Arno Petzold, Stv. Referatsleiter im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein; Olaf Rademacker, Richter am Bundessozialgericht; Dr. Bernhard Scholz, Richter am Landessozialgericht; Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht; Hinnerk Timme, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht; Leandro Valgolio, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht; Prof. Dr. Thomas Voelzke, Vizepräsident des Bundessozialgerichts, Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin unter Mitarbeit von Dr. Clemens Weigel, Richter am Sozialgericht
Zielgruppe
Sozialgerichte; Rechtsanwälte; Sozialverwaltungen; Sozialversicherungsträger; Studierende und Lehrende an (Fach-)Hochschulen
Kurztext
Erfolgversprechend: HAUCK/NOFTZ SGB III. Tragfähige Entscheidungen zu allen Fragen der Arbeitsförderung treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Das garantieren die praxisorientierten Erörterungen der exzellenten Autoren aus Judikative und Exekutive um Bandherausgeber Prof. Dr. Thomas Voelzke, Vizepräsident des Bundessozialgerichts, Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin - in jedem Fall.

Der Band HAUCK/NOFTZ SGB III, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehört nicht von ungefähr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren:

- Das gesamte SGB III wird erläutert – en détail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation.
- Viele lösungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Anknüpfungspunkten an das übrige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung.
- Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung ständig auf dem neuesten Stand.

Inhaltliche Vorzüge der Datenbank:

- Tagesaktuelle Gesetzesstände: Entscheidungssicherheit im Direktzugriff.
- Archiv mit früheren Rechtsständen: Geltendes Recht auf den Zeitpunkt genau anwenden.
- Aktuelle Meldungen der ESV-Redaktion zu Entwicklungen im Sozialrecht: Wichtige Informationen
aufbereitet und zusammengefasst.

Technische Vorzüge der Datenbank:

- Automatische Updates: Der Ticker „Neue Dokumente“ verweist direkt auf aktualisierte Inhalte.
- Leistungsfähige Suchfunktion: Eine echte Garantie für effiziente Recherchen.
- Nutzerhistorie: Die Datenbank merkt sich die zuletzt verwendeten Dokumente und ordnet sie tabellarisch an.