• Schreiben Sie uns!
  • Druckansicht
Sozialrecht 
14.09.2015

GKV: Gesetzgeber schafft Vermutungsregel für Selbständige

ESV-Redaktion Recht
Neue Regelung im SGB V schafft Klarheit für Selbständige (Foto:helmutvogler/Fotolia.com)
Wer Arbeitgeber ist, sei stets auch als Selbstständiger anzusehen – diese Vermutung des Gesetzgebers wurde nun in das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs integriert. Was ändert sich dadurch?

Bei der Feststellung, ob ein selbstständig Erwerbstätiger von der Versicherungspflicht in der GKV ausgeschlossen ist oder nicht, mussten Krankenkassen bislang auf eine unzureichende Regelung im SGB V zurückgreifen.

Die Regelung im Wortlaut:

§ 5 Versicherungspflicht

(1) Versicherungspflichtig sind
1. […]

(5) Nach Absatz 1 […] ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.

Bei der Auslegung, wann eine selbstständige Tätigkeit als hauptberufliche anzusehen sei, waren Kassen dann schon mal auf gerichtliche Klärung angewiesen (vgl. Urteil des BSG, zusammengefasst auf esv.info (Link)). Künftig wird Kassen und anderen Prüfstellen im Gesundheitswesen eine Vermutungsregelung im § 5 Abs. 5 weiterhelfen. Diese führte das Versorgungsstärkungsgesetz (kurz: GKV-VSG) – seit Juli 2015 in Kraft – ein.

Aktuelle Meldungen
Hier bleiben Sie immer aktuell im Bereich Recht.


Im Wortlaut:

(5) […] Bei Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Erwerbsstätigkeit regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig Beschäftigten, wird vermutet, dass sie hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind; als Arbeitnehmer gelten für Gesellschafter auch die Arbeitnehmer der Gesellschaft.

Das Merkmal der Arbeitgeberschaft sei ein zuverlässiger Indikator für die Frage, wann eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliege, so die Begründung (BT-Drs.: 18/4095). Die Krankenkassen seien bei ihrer Prüfung häufig von diesem Merkmal ausgegangen. § 5 Abs. 5 SGB V lege ein verallgemeinerndes Gesamtbild zugrunde. Danach werde bei Innehaben einer Arbeitgeberfunktion von einer nicht schutzbedürftigen Stellung des Selbstständigen ausgegangen. Dies spiegele die Lebenswirklichkeit in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle tatsächlich wider.

Ist der Selbstständige kein Arbeitgeber, sind die bisherigen Kriterien - wirtschaftliche Bedeutung und zeitlicher Aufwand - zugrunde zu legen. (ESV/akb)

Das könnte Sie auch noch interessieren: GKV: Wann selbstständig Erwerbstätige nicht pflichtversichert sein dürfen


Literaturhinweis zum SGB V

Umfassend zum SGB V, Gesetzlichen Krankenversicherung, informiert der Kommentar Sozialgesetzbuch SGB V, von Dr. Karl Hauck und Prof. Dr. Wolfgang Noftz, auf dem Stand 2015, auch als CD-ROM erhältlich. Die Änderungen durch das Versorgungsstärkungsgesetz sind bereits in der Einarbeitung.

Fachbeiträge zum Sozialrecht sowie die Entscheidungen der Sozialgerichte finden Sie in der Zeitschrift SGb – Die Sozialgerichtsbarkeit. Auch als eJournal erhältlich.

Das ESV Modul Sozialrecht, powered by juris, ist eine umfassende Informationsplattform. Enthalten sind die Standardkommentare des Sozialrechts, die Fachzeitschrift SGb; alle Fachinformationen sind mit den Entscheidungen und Gesetzen aus der juris-Datenbank verknüpft.

Lesen Sie auch

GKV: Wann selbstständig Erwerbstätige nicht pflichtversichert sein dürfen
„Die Regelungen des Versorgungsstärkungsgesetzes sind ein Anfang“