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Klinikreform 
03.11.2015

Krankenhausstrukturgesetz: Eine Perspektive für wachsenden Personalbedarf?

ESV-Redaktion Recht
Gesundheitsexperten kritisieren den derzeitigen Entwurf zum Krankenhausstrukturgesetz. (Foto: spotmatikphoto/Fotolia.com)
Im Gesundheitsausschuss des Bundestages fand die Anhörung zur geplanten Klinikreform statt. Worin liegen die Eckpunkte der Reform – und warum erntet das Vorhaben Kritik?

Für die Finanzierung des wachsenden Personalbedarfs würden keine Perspektiven aufgezeigt. Und die Qualitätsoffensive bleibe im Wesentlichen politische Absichtserklärung. Mit diesen und ähnlichen Aussagen kritisierten Gesundheitsexperten die geplante Klinikreform. Anfang September fand die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt. Das Ergebnis: Der Gesetzesentwurf zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) ist überarbeitungsbedürftig, so die Sicht der Fachleute.

Qualität stärken – Krankenhausfinanzierung verbessern

Die Eckpunkte des Krankenhausstrukturgesetzes wurden von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe Ende 2014 vorgelegt. Mit dem Gesetz will Gröhe die Finanzierung der Krankenhäuser „deutlich“ verbessern. 660 Millionen Euro sollen als Sofortmaßnahme bereitgestellt, mehr als 6.300 neue Pflegestellen in Krankenhäusern damit geschaffen werden.

Das Gesetz will die Qualität der Krankenhausversorgung stärken. So ist geplant, dass sich die Krankenhausvergütung künftig an Qualitätsaspekten orientiert. Außerdem sind Qualitätszu- und -abschläge für Leistungen geplant und die Qualitätsberichte der Krankenhäuser sollen patientenfreundlicher gestaltet werden.

Ein Strukturfond in Höhe von einmalig 500 Millionen Euro soll den Ländern bereitgestellt werden, damit sie bei Krankenhausplanung und Investitionen mehr Handlungsmöglichkeiten haben.

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Keine bessere Versorgung durch Vergütungsabschläge

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband bemängelten, dass den Kliniken mit der Kürzung des Versorgungszuschlags 2017 rund 500 Millionen Euro entzogen werden. Dies sei weit mehr, als Mittel über das Förderprogramm bereitgestellt werden. Insgesamt führe die Reform zu Mehrkosten für die Beitragszahler, so das Statement des Vorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg.

Die Krankenkassen befürworten zwar die Qualitätsorientierung im Gesetz, bemängelten aber die Ausnahmeregelungen. Vergütungsabschläge für schlechte Qualität bringe keine bessere Versorgung. In einem Interview mit der ESV-Redaktion sagte die Medizinrechtlerin Cornelia Sauerbier, ihr fehle es insbesondere an einer Lösung für den Investitionsstau. Zwar würden Schließungen und Umwidmungen der Kliniken begünstigt, davon profitieren jedoch nicht die Krankenhäuser, die weiterhin gebraucht werden.

Für die Rechtsanwältin kommen auf die Krankenhäuser durch die Streichung des Versorgungszuschlags ab 2017, Mindestmengenregelung oder Mehrerlösausgleichsregelung, vor allem Mittelkürzungen statt Investitionszuflüssen zu.
Könnte die Reform mit dem Fazit enden: „Qualität durch noch weniger Investitionen“? Für Cornelia Sauerbier steht dies zu befürchten.

In bundesweiten Protestaktionen unter dem Motto: „Krankenhausreform – so nicht!“ demonstrieren Krankenhausmitarbeiter gegen die Pläne der Bundesregierung. Nach angekündigten Kundgebungen in über 60 bayerischen Städten, fanden Ende September Proteste in Berlin, mit knapp 2.500 Krankenhausmitarbeitern statt. Das Krankenhausstrukturgesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. (ESV/akb) 

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Literaturhinweise zum Thema

Zum Krankenhausstrukturgesetz lesen Sie auch den Beitrag von Cornelia Sauerbier: Krankenhausversorgung zukunftsfest gemacht? – Was bringt das Krankenhausstrukturgesetz?, in WzS – Wege zur Sozialversicherung, Ausgabe 8.15, S. 214 ff.

Die aktuelle Rechtsprechung zum Krankenhausrecht enthält die Zeitschrift KRS – Krankenhaus-Rechtsprechung, die es auch als eJournal gibt.