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Nachgefragt bei: Rechtsanwältin Cornelia Sauerbier 
12.11.2015

Klinikreform: „In punkto Finanzierung muss nachgebessert werden“

ESV-Redaktion Recht
Medizinrechtlerin Sauerbier: „Krankenhausstrukturgesetz - ein Schritt in die richtige Richtung” (Foto: privat)
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz will die Bundesregierung die Klinikversorgung verbessern und die Finanzierung sichern. Wie die Medizinrechtlerin Cornelia Sauerbier das Vorhaben beurteilt, erklärte sie in einem Interview mit der ESV-Redaktion.

Die Experten-Anhörung zur Klinikreform im Gesundheitsausschuss des Bundestages zeigte deutlich: Das Vorhaben ist nachbesserungsbedürftig. Was halten Sie von dem Krankenhausstrukturgesetz?

Cornelia Sauerbier: Die mit dem Gesetz verfolgten Ziele sind zu begrüßen. Grundsätzlich klingt es toll, dass das Krankenhaus der Zukunft „gut, sicher und für jedermann gut erreichbar sein soll“ und Patienten mit der Reform ein Mehr an Transparenz und Qualität erhalten sollen. In Teilen ist das durch die Gesetzesvorlage geschaffene Fundament auch ein guter Schritt in die richtige Richtung bzw. ein Anfang um die Großbaustelle Krankenhausversorgung in den Griff zu bekommen. Werden alle Neuerungen konsequent umgesetzt und eingehalten, wird sich die Krankenhauslandschaft in den nächsten Jahren sicherlich auch massiv verändern. Die Frage ist nur: in welche Richtung? Die mit der Reform verfolgten Ziele sind wichtig und richtig, an der Durchsetzbarkeit bzw. Wahl der durch das Gesetz geschaffenen Maßnahmen bestehen meines Erachtens jedoch erhebliche Zweifel.

Wird das angestrebte Ziel „Qualität statt Quantität”, durch die Vorgaben des Gesetzes umgesetzt?

Cornelia Sauerbier: Sicherlich tragen sowohl die Verbesserung der Lesbarkeit von Qualitätsberichten, als auch Maßnahmen zur Schaffung von Qualitätsmerkmalen, welche die Messung von Qualität im Gesundheitswesen transparenter gestalten sollen, zur erstrebten Zielerreichung bei. Jedoch muss meines Erachtens vorab rechtssicher bestimmt werden, wie mindere oder aber auch hohe Qualität überhaupt zu definieren sind. Um insbesondere bei der Ergebnisqualität zu adäquaten Kriterien zu gelangen, bedarf es einiges an Zeit, so dass Qualität statt Quantität in diesem Bereich erst nach einigen Jahren zu erwarten ist.

Weiterhin ist fraglich, ob die Vielzahl der im Gesetz enthaltenen leistungsbezogenen Restriktionen tatsächlich zielgerichtet Qualität erhöhen können, oder ob diese sich nicht ins Gegenteil verkehren und durch Unterfinanzierung den Personalabbau begünstigen und somit die Patientenversorgung und damit wiederum die Qualität verschlechtern.

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Wurden die richtigen Maßnahmen gewählt, um die erhebliche Unterfinanzierung der Kliniken zu beseitigen?

Cornelia Sauerbier: Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass die Unterfinanzierung der Kliniken durch die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen beseitigt wird. Durch Maßnahmen wie die Streichung des Versorgungszuschlags ab 2017, Mindestmengenregelung, Katalogpreisabstaffelung, Mehrerlösausgleichsregelung, sowie Fixkostendegressionsabschlag, werden auf die Krankenhäuser vor allem Mittelkürzungen und keine Investitionszuflüsse zukommen. Es steht zu befürchten, dass die Reform mit dem Fazit: „Qualität durch noch weniger Investitionen“ durchgesetzt und enden wird.

Dies zeigt auch die Schaffung des Strukturfonds. Einige Länder können bereits jetzt absehen, dass sie sich den Aufwand zur Umsetzung des Projekts nicht leisten können. Darüber hinaus hat die Erfahrung aus vergangenen Pflegestellenförderprogrammen gezeigt, dass diese auf lange Sicht nichts ändern, da die Kliniken nach Auslaufen der Förderprogramme das neu eingestellte Personal wieder entlassen mussten, da die Kliniken sich dieses ohne Fremdmittelzufluss auf lange Sicht nicht leisten konnten.

Mithin steht zu befürchten, dass wenn überhaupt eine Verbesserung durch die geplanten Maßnahmen erreicht wird, diese nicht dauerhafter Natur sein wird.

Wo sehen Sie die Schwachstellen?

Cornelia Sauerbier: Zum einen fehlt es dem Gesetzesentwurf völlig an einer Lösung des Investitionsstaus, zum anderen begünstigen die vorgesehenen Investitionsfonds vor allem Schließungen und Umwidmungen. Krankenhäuser die weiterhin gebraucht werden, profitieren hiervon nicht, da das Gesetz demographische Besonderheiten nicht ausreichend berücksichtigt. Auch sind Maßnahmen zur Refinanzierung der Tariflohn-Erlös-Schere oder zur Verlustdeckung der ambulanten Notfallversorgung nur spärlicher Natur.

Damit steht zusammenfassend zu befürchten, dass die Reform zwar punktuelle Vorteile bringen wird, insbesondere in punkto Finanzierung jedoch noch nachgebessert werden muss, damit die mit der Reform verfolgten Ziele wie hohe Sicherheit und Qualität, Infektionsprophylaxe, Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Personalsituation nachhaltig umgesetzt und gesichert werden können. (ESV/akb, map)

Das könnte Sie auch noch interessieren: Krankenhausstrukturgesetz: Eine Perspektive für wachsenden Personalbedarf?

Literaturhinweise zum Thema

Zum Krankenhausstrukturgesetz lesen Sie auch den Beitrag von Cornelia Sauerbier: Krankenhausversorgung zukunftsfest gemacht? – Was bringt das Krankenhausstrukturgesetz?, in WzS – Wege zur Sozialversicherung?

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