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Rechtsprechungsüberblick 
08.05.2017

Neues zum Arbeits-und Sozialrecht

ESV-Redaktion Recht
BVerwG: Pensionierter Richter als Anwalt? (Foto: Manuel Schönfeld und AllebaziB/Fotolia.com)
EuGH entscheidet über Einzelarbeitsverträge, die auf Tarifverträge verweisen. Vor dem BVerwG ging es um einen pensionierten Richter, der als Anwalt auftrat. Weitere Entscheidungen betrafen Rücklagen für schlechte Zeiten bei Hartz-IV-Bezieherin und den Status einer Krankenschwester als Arbeitnehmerin.



EuGH stärkt Rechte der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang 

Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge gelten dynamische Klauseln in Einzelarbeitsverträgen, die auf Tarifverträge verweisen, auch bei einem Betriebsübergang. In dem betreffenden Fall ging der Betriebsteil, in dem die Kläger beschäftigt waren, von der nicht tarifgebundenen KLS Facility Management GmbH auf ebenfalls nicht tarifgebundene Gesellschaften des Asklepios Krankenhauskonzerns über. Die zwischen der KLS und den Klägern geschlossenen Arbeitsverträge enthielten sogenannte dynamische Verweisungsklauseln. Danach sollte der Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) mit seinen künftig ergänzenden, ändernden und ersetzenden Tarifverträgen gelten. Das Bundesarbeitsgericht hatte diese Frage dem EuGH vorgelegt. [Urteil des EuGH vom 27.04.2017 - AZ: C-680/16, C-681/15]

Mehr zum Thema: Dr. iur. Adam Sagan, Die Vorlage des BAG in Asklepios: Eine späte Antwort auf Werhof und Alemo-Herron

Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht
Die Fachzeitschrift ZESAR, Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht, herausgegeben von Becker/Eichenhofer/Fuchs/Marhold/Oetker/Preis/Resch/Thüsing/Wölfle, vereint einerseits das Sozial- und Arbeitsrecht sowie andererseits das nationale und europäische Recht.

BVerwG: Zulässige Karenzzeit für pensionierte Richter, die vor ihrem früheren Gericht als Anwalt auftreten

Tritt ein Richter im Ruhestand als Anwalt vor dem Gericht auf, an dem er vorher tätig war, können dienstliche Belange beeinträchtigt werden. Daher kann dem Anwalt und ehemaligen Richter diese Tätigkeit für eine Übergangszeit untersagt werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) aktuell entschieden. Der Präsident des zuständigen OLG hatte dem Kläger, der Ende 2014 pensioniert wurde, untersagt bis einschließlich 31.12.2019 vor diesem LG als Rechtsanwalt aufzutreten. Das vom Kläger angerufene Verwaltungsgericht (VG) hatte die Verfügung für den Zeitraum ab 01.04.2018 aufgehoben. Ein entsprechendes Tätigkeitsverbot müsse nach den jeweiligen Regelungen des Landesrechts spätestens drei Jahre nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze enden. Dieser Auffassung schloss sich das BVerwG an. [PM des BVerwG vom 05.05.2017 zum Urteil vom 04. Mai 2017 – AZ: 2 C 45.16].

Öffentliches Dienstrecht in unserer Datenbank
Der Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD) gibt dem Praktiker im öffentlichen Dienst die bestmögliche Unterstützung für rechtssichere Entscheidungen und Gestaltungsmöglichkeiten. Bereits seit Jahrzehnten gilt das von Prof. Dr. Walther Fürst, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts a. D., begründete Werk als einer der renommiertesten und umfassendsten Kommentare zum Dienstrecht der Beamten, Richter und Soldaten sowie zum Tarifrecht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bei Bund, Ländern und Kommunen.

LSG Baden-Württemberg: Rücklage für schlechte Zeiten darf nicht verheimlicht werden

Die Klägerin gab im Januar 2005 auf ihrem Hartz-IV-Antrag lediglich ein Girokonto mit ca. 1.100 Euro Guthaben an. Im Dezember 2007 stellte sich bei einem Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern heraus, dass die Klägerin zwei Konten mit einem Vermögen von rund 24.000 Euro verschwiegen hatte. Das Jobcenter verlangte daraufhin sämtliche Leistungen zurück. Zu Recht, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg befand. Dem Einwand der Klägerin, dies sei eine Rücklage für schlechte Zeiten, entgegnete das Gericht, dass die Klägerin das Geld gerade im Januar 2005 für ihren Lebensunterhalt hätte verwenden müssen. [Quelle: PM des LSG Baden-Württemberg vom 12.04.2017 zum Urteil vom 22.03.2017 – AZ: L 7 AS 758/13].

Sozialrecht für Profis
Mit der Datenbank Hauck/Noftz - Gesamtkommentar, stehen Ihnen sämtliche Inhalte unseres herausragenden SGB-Kommentarwerks in einer komfortablen und laufend aktualisierten Online-Arbeitsumgebung zur Verfügung. Buchen Sie genau die SGB-Teile, die Sie benötigen.

SG Heilbronn: Krankenschwester ist nur auf dem Papier „freie Mitarbeiterin”

Eine Krankenschwester, die sich auf Intensivpflege spezialisiert hat, ist auch dann abhängig beschäftigt, wenn sie einen so genannten „Dienstleistungsvertrag” geschlossen hat. Dies hat das Sozialgericht Heilbronn kürzlich entschieden. Maßgebend, so das Gericht, ist nicht die Bezeichnung auf dem Dienstleistungsvertrag als freie Mitarbeiterin. Vielmehr komme es auf die der tatsächlich vorliegende Weisungsbindung und die Eingliederung in die betriebliche Organisation des Krankenhauses an. [Quelle: PM des SG Heilbronn vom 04.05.2017 zum Urteil vom 01.02.2017 - AZ: S 10 R 3237/15]. Auch interessant: BAG - DRK-Schwestern können Leiharbeiterinnen sein

Arbeit 4.0 - Der Praxisleitfaden
Das Buch Arbeitswelt 4.0, herausgegeben von Baker McKenzie, Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mbB, bietet einen Praxisleitfaden für die tatsächlichen und rechtlichen Herausforderungen der künftigen Arbeitswelt.
 

(ESV/bp)