Gesetzgebungsübersicht
02.06.2017
Neues vom Gesetzgeber
ESV-Redaktion Recht
Bundestag beschließt Neuregelung zur betrieblichen Altersversorgung und überweist Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken an Ausschüsse. Finanzausschuss beschließt weitere Maßnahmen gegen Geldwäsche. Bundesrat stimmt Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu.
Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Opposition 01.06.2017 dem Regierungsentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz zugestimmt. Das Parlament folgte damit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales.
Schieden sich die Geister bisher an der Frage der Haftung der Arbeitgeber, soll es nun eine bAV geben, für deren dauerhaftes Leistungsniveau der Arbeitgeber nicht einstehen muss. Der Bundestag hat dem Entwurf am 01.06.2017 zugestimmt.
Seit der ersten Lesung im Bundestag am 17.03.2017 und vor allem nach der Anhörung am 27.03.2017 schien eine Einigung wegen unterschiedlicher Auffassungen zur Frage eines Garantieverbots in weite Ferne gerückt, haben sich die Regierungsparteien auf den Verzicht auf Garantien durch den Arbeitgeber geeinigt und die Einführung eines Sozialpartnermodells vereinbart.
Zum Regierungsentwurf - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales
In Kraft treten soll das neue BDSG am 25.05.2018, also gleichzeitig mit der DS-GVO. [Beschluss des Bundesrates]. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist für Juni 2017 vorgesehen.
Am 05.04.2017 hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschlossen und am 16.05.2017 an den Deutschen Bundestag übermittelt. [BT-Drs. 18/12356].
Bereits am 22.02.2017 hatte das Bundeskabinett den Entwurf für das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen gebilligt.
Den Neuregelungen zufolge müssen geldwäscherechtlich Verpflichtete strengere Vorgaben beachten. Dies gilt zum Beispiel bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbeziehungen.
Mehr zum Thema:
(ESV/bp)
Der Deutsche Bundestag verabschiedet Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Opposition 01.06.2017 dem Regierungsentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz zugestimmt. Das Parlament folgte damit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Schieden sich die Geister bisher an der Frage der Haftung der Arbeitgeber, soll es nun eine bAV geben, für deren dauerhaftes Leistungsniveau der Arbeitgeber nicht einstehen muss. Der Bundestag hat dem Entwurf am 01.06.2017 zugestimmt.
Seit der ersten Lesung im Bundestag am 17.03.2017 und vor allem nach der Anhörung am 27.03.2017 schien eine Einigung wegen unterschiedlicher Auffassungen zur Frage eines Garantieverbots in weite Ferne gerückt, haben sich die Regierungsparteien auf den Verzicht auf Garantien durch den Arbeitgeber geeinigt und die Einführung eines Sozialpartnermodells vereinbart.
Zum Regierungsentwurf - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales
Die Kernpunkte der Reform |
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Kritik bleibt dennoch
- Trotz der Einigung ebbt die Kritik an dem Entwurf nicht ab. Danach wird dieser vielfach nur als kleinster gemeinsamer Nenner empfunden.
- Besondere Kritikpunkte sind die nach wie vor hohe Komplexität der bAV sowie die ungünstigen steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.
Steuerliche Förderungsmöglichkeiten im Blick |
Der Kommentar, Staatliche Förderung der Altersvorsorge und Vermögensbildung, herausgegeben von Dr. Heinz-Gerd Horlemann, Dipl.-Finanzwirt (FH), erschließt Ihnen dieses komplexe Beratungsfeld mit fundierten Ausführungen und verschafft Ihnen einen umfassenden Einblick in eine Fülle steuerlich vorteilhafter Fördermöglichkeiten. |
Bundesrat stimmt Änderung des BDSG zu
Der Deutsche Bundesrat hat am 12.05.2017 dem Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz – EU (DSAnpUG-EU) - zugestimmt. Der Umsetzung der Europäischen Vorgaben zum Datenschutzrecht steht somit vorerst nichts mehr im Weg. Das Gesetz enthält in Artikel 1 das neue Bundesdatenschutzgesetz. Das Ländergremium stimmte dem neuen BDSG in der vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fassung zu.In Kraft treten soll das neue BDSG am 25.05.2018, also gleichzeitig mit der DS-GVO. [Beschluss des Bundesrates]. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist für Juni 2017 vorgesehen.
Reform bleibt umstritten
- Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die Beschneidung der Befugnisse der Datenschutzbeauftragten.
- Einige Skeptiker befürchten, dass das datenschutzrechtliche Niveau in Deutschland sinkt.
- Letztlich sind die neuen Regelungen nach wie vor zu komplex und nur schwer verständlich, so einige Kritiker.
- Bundesrat stimmt Änderung des BDSG zu
- Piltz: „Es gibt erweiterte Dokumentationspflichten für Unternehmen”
- Schaffland: „Die konkrete Ausgestaltung des neuen BDSG muss abgewartet werden”
- Richter: „Die Praxistauglichkeit der EU-Datenschutzgrundverordnung muss sich noch unter Beweis stellen”
DS-GVO: Rechtzeitig vorbereiten |
Mit der Datenbank Schaffland/Wiltfang, DATENSCHUTZdigital.de, schaffen Sie Rechtssicherheit in Ihrer Organisation. Stärken Sie Ihr Schutzschild gegen Leaks und erhöhte Bußgeld-/Haftungsrisiken nach neuem Recht. |
Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken an Ausschüsse überwiesen
Der Deutsche Bundestag hat am 19.05.2017 den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG-E) in erster Lesung beraten an die Ausschüsse überwiesen. [BT-Plenarprotokoll 18/235, S. 23847D - 23860].Am 05.04.2017 hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschlossen und am 16.05.2017 an den Deutschen Bundestag übermittelt. [BT-Drs. 18/12356].
- Das Vorhaben soll Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten auf Plattformen von sozialen Netzwerken entgegenwirken.
- Nicht wenige Kritiker befürchten erhebliche Eingriffe in die Meinungsfreiheit. Anderen wiederum geht der Entwurf nicht weit genug. Am 05.05.2017 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten und ihn an die an Ausschüsse überwiesen.
Privatsphäre im Zeitalter digitaler Vernetzung |
Das Buch Zukunft der informationellen Selbstbestimmung behandelt den Schutz der Privatsphäre im Zeitalter digitaler Vernetzung. Was können Staat und Recht leisten? Wo müssen die Bürger als Datensubjekte selbst agieren? Wie lassen sich Innovationen fördern und Daten zum Allgemeinwohl nutzen, ohne dass dabei die Grundrechte der Datensubjekte leiden? Diesen Fragen stellt sich die unabhängige Stiftung Datenschutz als Herausgeberin mit Band 1 der Schriftenreihe DatenDebatten. |
Finanzausschuss beschließt weitere Maßnahmen gegen Geldwäsche
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat weitere Maßnahmen im Kampf gegen Geldwäsche beschlossen. Der Ausschuss stimmte am 17.05.2017 dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (18/11555, 18/11928) zu. Vorher hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD insgesamt 25 Änderungsanträge beschlossen.Bereits am 22.02.2017 hatte das Bundeskabinett den Entwurf für das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen gebilligt.
Den Neuregelungen zufolge müssen geldwäscherechtlich Verpflichtete strengere Vorgaben beachten. Dies gilt zum Beispiel bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbeziehungen.
Die Kernpunkte der Reform |
Zentralstelle: Bei der Generalzolldirektion wird eine Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen eingerichtet. Filterfunktion: Die Zentralstelle soll geldwäscherechtliche Meldungen entgegennehmen, analysieren und bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entsprechende Informationen an die zuständigen Stellen weiterleiten. Elektronisches Transparenzregister: Alle wirtschaftlich Berechtigten sollen in einem elektronischen Transparenzregister erfasst werden. Kreis der Verpflichteten wird verändert:
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- Geldwäscheprävention: Bundeskabinett billigt Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
- Bundesregierung einigt sich auf Geldwäschegesetz
Präventiv gegen Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität |
Das Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität, herausgegeben von Rüdiger Quedenfeld, Rechtsanwalt und Geschäftsführer RQ Sicherheitsmanagement, vermittelt mit einem durchgehenden Praxisbezug das das nötige Hintergrundwissen für die effektive Geldwäschebekämpfung. Im Vordergrund stehen dabei die Entwicklung der nationalen und internationalen Regelungen. |
In aller Kürze - wichtige gesetzliche Änderungen im Juni 2017 |
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(ESV/bp)