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Gesetzgebungsübersicht 
02.06.2017

Neues vom Gesetzgeber

ESV-Redaktion Recht
Trotz Kritik: Bundestag billigt Betriebsrentenreform (Foto: Oliver Nowak und AllebaziB/Fotolia.com)
Bundestag beschließt Neuregelung zur betrieblichen Altersversorgung und überweist Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken an Ausschüsse. Finanzausschuss beschließt weitere Maßnahmen gegen Geldwäsche. Bundesrat stimmt Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu.



Der Deutsche Bundestag verabschiedet Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV)

Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Opposition 01.06.2017 dem Regierungsentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz zugestimmt. Das Parlament folgte damit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales.  
Schieden sich die Geister bisher an der Frage der Haftung der Arbeitgeber, soll es nun eine bAV geben, für deren dauerhaftes Leistungsniveau der Arbeitgeber nicht einstehen muss. Der Bundestag hat dem Entwurf am 01.06.2017 zugestimmt. 

Seit der ersten Lesung im Bundestag am 17.03.2017 und vor allem nach der Anhörung am 27.03.2017 schien eine Einigung wegen unterschiedlicher Auffassungen zur Frage eines Garantieverbots in weite Ferne gerückt, haben sich die Regierungsparteien auf den Verzicht auf Garantien durch den Arbeitgeber geeinigt und die Einführung eines Sozialpartnermodells vereinbart.

Zum Regierungsentwurf  -  Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Die Kernpunkte der Reform
  • Bei einer reinen Beitragszusage ist der Arbeitgeber im Falle einer Entgeltumwandlung dazu verpflichtet, mindestens 15 Prozent des umgewandelten SV-freien Entgelts als Zuschuss an die Versorgungseinrichtung einzuzahlen. 
  • Sozialpartner dürfen künftig Modelle der automatischen Entgeltumwandlung regeln, sogenanntes Opting-out.
  • Über Tarifverträge hinaus soll das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Grundlage des Sozialpartnermodells auch für die bisherigen Durchführungswege, wie Pensionskassen, Pensionsfonds, U-Kassen und Direktzusagen Neuerungen bringen.
  • Der steuerfreie Höchstbetrag der Entgeltumwandlung wird von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West) angehoben. Der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag bleibt aber bei vier Prozent.
  • Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte können künftig vereinbaren, dass die einschlägigen Tarifverträge auch für sie gelten sollen.
  • Die neue Betriebsrente unterliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Grundlage neuer spezifischer Aufsichtsregelungen.

Kritik bleibt dennoch

  • Trotz der Einigung ebbt die Kritik an dem Entwurf nicht ab. Danach wird dieser vielfach nur als kleinster gemeinsamer Nenner empfunden.
  • Besondere Kritikpunkte sind die nach wie vor hohe Komplexität der bAV sowie die ungünstigen steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.  
Mehr zum Thema: Betriebliche Altersversorgung - Große Koalition einigt sich auf Neuregelung

Steuerliche Förderungsmöglichkeiten im Blick
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Bundesrat stimmt Änderung des BDSG zu

Der Deutsche Bundesrat hat am 12.05.2017 dem Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz – EU (DSAnpUG-EU) - zugestimmt. Der Umsetzung der Europäischen Vorgaben zum Datenschutzrecht steht somit vorerst nichts mehr im Weg. Das Gesetz enthält in Artikel 1 das neue Bundesdatenschutzgesetz. Das Ländergremium stimmte dem neuen BDSG in der vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fassung zu. 

In Kraft treten soll das neue BDSG am 25.05.2018, also gleichzeitig mit der DS-GVO. [Beschluss des Bundesrates]. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist für Juni 2017 vorgesehen.

Reform bleibt umstritten

  • Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die Beschneidung der Befugnisse der Datenschutzbeauftragten.  
  • Einige Skeptiker befürchten, dass das datenschutzrechtliche Niveau in Deutschland sinkt.
  • Letztlich sind die neuen Regelungen nach wie vor zu komplex und nur schwer verständlich, so einige Kritiker. 
Mehr zum Thema:
DS-GVO: Rechtzeitig vorbereiten
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Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken an Ausschüsse überwiesen

Der Deutsche Bundestag hat am 19.05.2017 den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG-E) in erster Lesung beraten an die Ausschüsse überwiesen. [BT-Plenarprotokoll 18/235, S. 23847D - 23860]. 

Am 05.04.2017 hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschlossen und am 16.05.2017 an den Deutschen Bundestag übermittelt. [BT-Drs. 18/12356].
  • Das Vorhaben soll Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten auf Plattformen von sozialen Netzwerken entgegenwirken. 
  • Nicht wenige Kritiker befürchten erhebliche Eingriffe in die Meinungsfreiheit. Anderen wiederum geht der Entwurf nicht weit genug. Am 05.05.2017 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten und ihn an die an Ausschüsse überwiesen.
Mehr zum Thema: Bundesregierung will Hasskriminalität und strafbare Fake-News wirksamer bekämpfen

Privatsphäre im Zeitalter digitaler Vernetzung
Das Buch Zukunft der informationellen Selbstbestimmung behandelt den Schutz der Privatsphäre im Zeitalter digitaler Vernetzung. Was können Staat und Recht leisten? Wo müssen die Bürger als Datensubjekte selbst agieren? Wie lassen sich Innovationen fördern und Daten zum Allgemeinwohl nutzen, ohne dass dabei die Grundrechte der Datensubjekte leiden? Diesen Fragen stellt sich die unabhängige Stiftung Datenschutz als Herausgeberin mit Band 1 der Schriftenreihe DatenDebatten.

Finanzausschuss beschließt weitere Maßnahmen gegen Geldwäsche

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat weitere Maßnahmen im Kampf gegen Geldwäsche beschlossen. Der Ausschuss stimmte am 17.05.2017 dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (18/11555, 18/11928) zu. Vorher hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD insgesamt 25 Änderungsanträge beschlossen.

Bereits am 22.02.2017 hatte das Bundeskabinett den Entwurf für das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen gebilligt.

Den Neuregelungen zufolge müssen geldwäscherechtlich Verpflichtete strengere Vorgaben beachten. Dies gilt zum Beispiel bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbeziehungen.

Die Kernpunkte der Reform 

Zentralstelle: Bei der Generalzolldirektion wird eine Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen eingerichtet.

Filterfunktion: Die Zentralstelle soll geldwäscherechtliche Meldungen entgegennehmen, analysieren und bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entsprechende Informationen an die zuständigen Stellen weiterleiten.

Elektronisches Transparenzregister: Alle wirtschaftlich Berechtigten sollen in einem elektronischen Transparenzregister erfasst werden.

Kreis der Verpflichteten wird verändert:
  • Nach dem aktuellen Entwurf gelten nun nicht nur Spielbanken, Veranstalter und Vermittler von Glücksspiel im Internet, sondern alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen als Verpflichtete.
  • Auch gewerbliche Güterhändler sollen erfasst werden, wenn sie Barzahlungen in Höhe von 10.000 Euro oder mehr tätigen oder entgegennehmen, um die damit verbundenen Risiken bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu mindern. Allerdings wurde der Entwurf per Änderungsantrag insoweit abgeändert, dass Händler in „atypischen Fällen” keinen Geldwäschebeauftragten bestellen müssen. 
  • Mit einem weiteren Änderungsantrag setzten die Regierungsfraktionen auch durch, dass Lotterien außerhalb des Internet nicht dem Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes unterliegen. Dies gilt auch dann, wenn eine Teilnahme über das Internet möglich ist. 
  • Ebenso entfallen Geldspielgeräte wegen der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe im einstelligen Eurobereich nicht unter das Geldwäschegesetz

Mehr zum Thema: 
Präventiv gegen Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität
Das Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität, herausgegeben von Rüdiger Quedenfeld, Rechtsanwalt und Geschäftsführer RQ Sicherheitsmanagement, vermittelt mit einem durchgehenden Praxisbezug das das nötige Hintergrundwissen für die effektive Geldwäschebekämpfung. Im Vordergrund stehen dabei die Entwicklung der nationalen und internationalen Regelungen.

In aller Kürze - wichtige gesetzliche Änderungen im Juni 2017

  • Roaminggebühren abgeschafft: Ab dem 15.06.2017 können Verbraucher in den 28 Mitgliedsstaaten der EU sowie in Liechtenstein, Island und Norwegen ohne Zusatzkosten telefonieren, SMS verschicken oder surfen.
  • Neue Mindestlohnuntergrenze für Leiharbeiter: Zum 01.06.2017 steigen die Mindestlohnuntergrenzen für Leihkräfte aud 8,91 Euro in den neuen Bundesländern und auf 9,23 Euro in den alten Ländern.
  • Entgelttranparenzgesetz in Kraft: Ab dem 01.06.2017 können Arbeitgeber ihr Gehalt mit denen ihrer Kollegen vergleichen, wenn eine vergleichbare Tätigkeit vorliegt. Allerdings gilt diese Neueregelung erst ab eine Betriebsgröße von 200 Mitarbeitern.
  • Ausweitung der Videoüberwachung: Durch eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes gilt der Schutz des Menschen bei Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume durch Private als ein „besonders wichtiges Interesse” im Sinne des Datenschutzes.

(ESV/bp)