Warum alle 16 Träger der Rentenversicherung im Juli 2021 mit der Auszahlung des Grundrentenzuschlags beginnen konnten

Eine wesentliche Rolle spielten auch der
- Datenaustausch mit den Finanzämtern
- die Beschreibung der Geschäftsprozesse
- oder die Klärung der Finanzierungs- und Personalfragen.
Das Grundrentengesetz |
Das „Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen“ vom 12.08.2020, kurz Grundrentengesetz, ist am 01.01.2021 in großen Teilen in Kraft getreten – siehe auch BGBl. I S. 1879 (Nr. 38).
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Besondere Herausforderungen durch Corona
Die technische Umsetzung
Vorbereitungen der Deutschen Rentenversicherung
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Die weiteren Themen des Aufsatzes
Im Weiteren befasst sich Dr. Dana Matlok in ihrem Aufsatz:- mehr Einzelheiten über die technische Umsetzung des Projekts Grundrentenzuschlag,
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warum für alle Rentner mit Wohnsitz im Inland mit der Finanzverwaltung ein völlig neues maschinelles Datenabrufverfahren konzipiert werden musste,
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warum bei Rentnern im Ausland, auch weiterhin ein dauerhaft ein hoher Ermittlungsaufwand für die Sachbearbeitung bestehen bleibt,
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mehr über den zusätzlichen Personalbedarf aufgrund der Reform, über die Strategien zur Deckung des Personalbedarfs sowie über die Schulungen und den Einsatz der Mitarbeiter,
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und darüber hinaus: mehr über das zum Grundrentengesetz eingerichtete Callcenter und wo mehr Informationen zu der Reform zu finden sind.
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(ESV/bp)