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Dr. Dana Matlok zum Grundrentengesetz 
20.08.2021

Warum alle 16 Träger der Rentenversicherung im Juli 2021 mit der Auszahlung des Grundrentenzuschlags beginnen konnten

ESV-Redaktion Recht
Dr. Dana Matlok: Seit August 2021 kann bei etwa 26 Millionen Bestandsrenten von Amts wegen geprüft werden, ob Ansprüche auf Zahlung von Grundrentenzuschlägen bestehen (Foto: nmann77 /stock.adobe.com)
Bei der Umsetzung der komplexen Vorgaben des Grundrentengesetzes ging die Deutsche Rentenversicherung Bund mit ihrem Projekt „Grundrentenzuschlag“ neue Wege. Dies hat Dr. Dana Matlok – Leiterin der Abteilung Grundsatz der Deutschen Rentenversicherung Bund – dazu bewogen, das Projekt in ihrem Aufsatz „Das Grundrentengesetz und seine Umsetzung am Beispiel der Deutschen Rentenversicherung Bund“ in der Fachzeitschrift WzS vorzustellen.


Dr. Matlok startet mit dem Hinweis, dass das Projekt die Aufgaben steuert, die Mitarbeiter aller Abteilungen der Deutschen Rentenversicherung Bund erbringen müssen. Diese Aufgaben sind sehr komplex: Vor allem sind die organisatorischen, prozessualen und technischen Voraussetzungen zu schaffen und Anwendungen zu programmieren.

Eine wesentliche Rolle spielten auch der

  • Datenaustausch mit den Finanzämtern
  • die Beschreibung der Geschäftsprozesse
  • oder die Klärung der Finanzierungs- und Personalfragen.

Das Grundrentengesetz
Das „Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen“ vom 12.08.2020, kurz Grundrentengesetz, ist am 01.01.2021 in großen Teilen in Kraft getreten – siehe auch BGBl. I S. 1879 (Nr. 38).

 

Besondere Herausforderungen durch Corona

Als besondere Herausforderung sieht Dr. Matlok die Notwendigkeit, bisher Kommunikationsformen und Arbeitsläufe aufgrund von Corona völlig neu zu überdenken. So haben inzwischen mehr als 3.000 digitale Meetings stattgefunden, führt sie hierzu aus.
 

Die technische Umsetzung

Bei der technischen Umsetzung der Regelungen zur Einführung eines Grundrentenzuschlages kam es der Autorin zufolge vor allem darauf an, die Anspruchsprüfung bestmöglich maschinell zu unterstützen. Hierbei zeigt sie mit einer sehr anschaulichen Grafik den komplexen Datenabruf bei den Finanzbehörden auf.
 
Allein damit das Programmsystem die erforderlichen Funktionen für die Berechnung des Grundrentenzuschlages erhält, arbeiten insgesamt 44 Subsysteme verschiedener Rentenversicherungsträger Hand in Hand.
 

Vorbereitungen der Deutschen Rentenversicherung

Am Ende kommt die Autorin zu dem erfreulichen Ergebnis, dass die Vorbereitungen der Deutschen Rentenversicherung zur Umsetzung des Grundrentengesetzes planmäßig verlaufen sind. So konnten alle 16 Rentenversicherungsträger im Juli 2021 mit der Auszahlung des Grundrentenzuschlags beginnen. Seit August 2021 kann bei etwa 26 Millionen Bestandsrenten von Amts wegen geprüft werden, ob Ansprüche auf Zahlung von Grundrentenzuschlägen bestehen.

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Die weiteren Themen des Aufsatzes

Im Weiteren befasst sich Dr. Dana Matlok in ihrem Aufsatz:

in der Fachzeitschrift WzS Wege zur Sozialversicherung noch mit den Themen Personalbedarf, Schulungen der Mitarbeiter und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Erfahren Sie insbesondere: 
 
  • mehr Einzelheiten über die technische Umsetzung des Projekts Grundrentenzuschlag,
  • warum für alle Rentner mit Wohnsitz im Inland mit der Finanzverwaltung ein völlig neues maschinelles Datenabrufverfahren konzipiert werden musste,
  • warum bei Rentnern im Ausland, auch weiterhin ein dauerhaft ein hoher Ermittlungsaufwand für die Sachbearbeitung bestehen bleibt,
  • mehr über den zusätzlichen Personalbedarf aufgrund der Reform, über die Strategien zur Deckung des Personalbedarfs sowie über die Schulungen und den Einsatz der Mitarbeiter,
  • und darüber hinaus: mehr über das zum Grundrentengesetz eingerichtete Callcenter und wo mehr Informationen zu der Reform zu finden sind.


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(ESV/bp)