Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil präsentiert Vorschläge für neues Bürgergeld
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Im Überblick: Wichtige Kernpunkte der Reform
- Regelsätze: Zum 01.01.2023 sollen die Regelsätze deutlich steigen. Diskutiert wird aktuell eine Erhöhung um 40 bis 50 EURO im Monat. Einzelheiten hierzu werden in dem konkreten Gesetzentwurf festgelegt, wenn die erforderlichen Berechnungen abgeschlossen sind, so die PM.
- Freibeträge für bestimmte Personengruppen: Für Auszubildende, Schüler und Studenten, die Bürgergeld beziehen, sollen höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung oder den Nebenjob gelten. Diskutiert werden momentan Freibeträge um die 520 EURO.
- Arbeitsvermittlung: Arbeitsuchende schließen mit den Jobcentern einen Kooperationsplan ab. Dabei gilt anfangs eine halbjährige „Vertrauenszeit“. In dieser müssen Leistungsbezieher keine Kürzungen befürchten. Nach sechs Monaten sind aber Kürzungen möglich, wenn sich der Arbeitsuchende sich nicht um eine angebotene Stelle bewirbt.
- Vermittlungsvorrang: Der bisherige Vermittlungsvorrang soll wegfallen. Der Grund: Bisher scheiterten Berufsausbildungen von Arbeitslosen oft daran, dass sie vorrangig Aushilfsjobs annehmen mussten.
- Weiterbildung: Darüber hinaus sehen die Vorschläge von Heil vor, Anreize für eine Weiterbildung zu schaffen. Demnach würde die schon bestehende Weiterbildungsprämie entfristet und ein Weiterbildungsgeld von 150 EURO im Monat gezahlt werden.
- Sozialer Arbeitsmarkt und Coaching: Zudem können die Jobcenter weiterhin sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse fördern. Damit können sie Menschen helfen, die besonders lange arbeitslos sind. Hilfesuchende, denen es besonders schwerfällt, eine Arbeit zu finden, können auch von einem professionelles Coaching profitieren.
- Sanktionen: Die Regelungen zu Leistungsminderungen möchte Heil auf der Grundlage des BVerfG-Urteils vom 05.11.2019 neu regeln. So dürfen etwa die Kürzungen bei jüngeren Personen nicht höher ausfallen dürfen als bei Älteren.
- Vermögen, Schonvermögen und Altersvorsorge: Das anzurechnende Vermögen soll erst nach 24 Monaten Bezug von Bürgergeld überprüft werden. Hilfesuchende müssen Ihr Erspartes also in den ersten zwei Jahren nicht angreifen. Nach Ablauf einer 24-monatigen Karenzzeit soll den Hilfesuchenden dann ein höheres Schonvermögen als bisher bleiben. Im Gespräch sind derzeit insoweit 60.000 EURO. Für jede weiteren Person in der Bedarfsgemeinschaft kämen 30.000 EURO hinzu. Auch Rücklagen für die Altersvorsorge sollen besser geschützt werden. Die neuen Grenzen sollen die Lebensleistungen der Hilfesuchenden besser würdigen.
- Wohnraum: Die Frage, ob die Hilfesuchenden in einer angemessene Wohnung leben, soll erst nach 24-monatigem Leistungsbezug überprüft werden. Die Begründung: Wer schon seine Arbeit verliert, soll sich nicht auch noch um eine neue Wohnung bemühen müssen.
- Bagatellgrenze für Rückforderungen: Für zu viel ausgezahlte Beträge soll eine Bagatellgrenze von 50 EURO eingeführt werden.
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(ESV/bp)