LSG Hessen zum Erwerbsstatus eines Piloten

Deutsche Rentenversicherung: Tätigkeit des Piloten ist abhängige Beschäftigung
Kläger: Pilot ist nicht weisungsgebunden
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LSG Hessen: Flugzeugführer ist in Betrieb des klägerischen Unternehmens eingegliedert
- Flugzeugführer war weisungsgebunden: Der Pilot musste die ihm erteilten Flugaufträge persönlich durchführen. Hierbei war er dem Gericht zufolge gegenüber dem Kläger auch weisungsgebunden, denn seine Pflichten waren weitgehend vertraglich festgelegt. Neben der Flugvorbereitung und Durchführung oblag ihm auch die Nachbereitung und Dokumentation der Flüge. Hierzu gehörten unter anderem auch die Überprüfung von Luftdruck, Öl und Treibstoff sowie das Reinigen und Betanken des Fluggeräts. Ebenso war er dem Gericht zufolge für ergänzende Dienstleistungen bei der Betreuung der Fluggäste zuständig.
- Direktionsrecht ausgeübt: Zudem muss ein Unternehmen sein Direktionsrecht nicht durch konkrete Einzelanweisungen während der Durchführung des jeweiligen Auftrags ausüben. Vielmehr reichen die vorherigen Vereinbarungen aus dem vorliegenden „Rahmen-Dienstvertrag über freie Mitarbeiter eines Flugzeugführers (Freelance)“ aus. Darüber hinaus sind Weisungen über das „Wie“ für die Statusfeststellung bei hoch spezialisierten Tätigkeiten für den Sozialversicherungsstatus unerheblich.
- Unternehmerisches Risiko ausschließlich beim Kläger: Ebenso wenig hat der Pilot ein unternehmerisches Risiko getragen. So wurde ihm das Flugzeug kostenlos zur Verfügung gestellt. Auch stünden dem Piloten keine eigenen Betriebsmittel zur Verfügung, um anderweitig am Markt unternehmerisch zu agieren. Zwar musste er die Kosten für fliegerärztliche Bescheinigungen und flugrechtliche Erlaubnisse selbst tragen. Aber auch daraus leitete das Gericht kein unternehmerisches Risiko für ihn ab. Diese Kosten muss der Pilot nämlich unabhängig von seiner Einordnung als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger selbst übernehmen, um seinen Beruf auszuüben.
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Im Wortlaut: § 7 Absatz 1 SGB IV – Beschäftigung |
(1) Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers [...] § 7a SGB IV – Feststellung des Erwerbsstatus (1) Die Beteiligten können bei der Deutschen Rentenversicherung Bund schriftlich oder elektronisch eine Entscheidung beantragen, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt (…) |
(ESV/bp)