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Inklusiver Arbeitsmarkt 
27.12.2022

Bundeskabinett will inklusiven Arbeitsmarkt besser fördern

ESV-Redaktion Recht
Der Arbeitsmarkt soll mit gezielten Maßnahmen für Menschen mit Behinderung inklusiver werden (Foto: oneinchpunch/Fotolia.com)
Die Bundesregierung hat ein „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ auf den Weg gebracht. Demnach sollen Menschen mit Behinderungen verstärkt in Arbeit gehalten und gebracht werden.
 


Mit der Neuregelung will die Regierung erreichen, dass behinderte Menschen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können, denn dies führt auch zu einer besseren sozialen Teilhabe und Teilhabe an Bildung, so die Sicht der Bundesregierung. Darüber hinaus sei es aufgrund des erhöhten Fachkräftebedarfs geboten, Menschen mit Behinderungen darin zu fördern, erwerbstätig zu sein. 

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Die wesentlichen Maßnahmen des Entwurfs

Das neue Gesetzespaket sieht im Wesentlichen folgende Maßnahmen bzw. Veränderungen vor: 
 
  • Erhöhung der Ausgleichsabgabe: Für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sollen die Ausgleichsabgabe erhöht werden. Wie bislang sollen für kleinere Arbeitgeber Sonderregelungen gelten.
  • Bessere Verwendung der Gelder aus der Ausgleichsabgabe: Die Gelder aus der Ausgleichsabgabe sollen vollständig für die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingesetzt werden.
  • Beschleunigung der Bewilligungsverfahren durch Genehmigungsfiktion: Für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes soll eine Genehmigungsfiktion eingeführt werden. Danach gelten Anträge als genehmigt, wenn das Integrationsamt nicht innerhalb von sechs Wochen darüber entscheidet.
  • Keine Begrenzung bei Lohnkostenzuschuss: Beim Budget für Arbeit entfällt die Begrenzung des Lohnkostenzuschusses. Dies erhöht für Arbeitgeber die Attraktivität, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Ein Budget für Arbeit können Menschen mit Behinderungen als Alternative zu Leistungen in einer Werkstatt beanspruchen – und zwar in Form eines Lohnkostenzuschusses, den der Arbeitgeber mit dem Einverständnis der Person mit Behinderung erhält.
  • Neu-Ausrichtung des Sachverständigenrats: Der Sachverständigenbeirat „Versorgungsmedizinische Begutachtung“ soll neu ausgerichtet werden. So sollen Betroffene als Experten besser berücksichtigt werden. Der Sachverständigenbeirat berät das BMAS unter anderem unabhängig zu allen versorgungsärztlichen Angelegenheiten. Ebenso wirkt der Beirat an der Weiterentwicklung der Grundsätze der Versorgungsmedizin-Verordnung mit.
Menschen mit Behinderungen seien zwar oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert, kommentiert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Kabinettsbeschluss. Trotzdem wären sie deutlich höher von Arbeitslosigkeit betroffen. Deshalb, so der Minister weiter, soll der Arbeitsmarkt mit den gezielten Maßnahmen inklusiver werden.
 
Quellen:

  • PM des BMAS vom 21.12.2022


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(ESV/bp)