SGB I: Allgemeiner Teil
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 19.7.2024 I Nr. 245
Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 07.10.2025 aktualisiert.
§ 29 Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
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1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, insbesondere
- a) Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder,
- b) ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
- c) Arznei- und Verbandmittel sowie Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie,
- d) Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel,
- e) Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
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2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere
- a) Hilfen zum Erhalten oder Erlangen eines Arbeitsplatzes,
- b) Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung,
- c) sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben,
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2a. Leistungen zur Teilhabe an Bildung, insbesondere
- a) Hilfen zur Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu,
- b) Hilfen zur schulischen Berufsausbildung,
- c) Hilfen zur Hochschulbildung,
- d) Hilfen zur schulischen beruflichen Weiterbildung,
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3. Leistungen zur Sozialen Teilhabe, insbesondere
- a) Leistungen für Wohnraum,
- b) Assistenzleistungen,
- c) heilpädagogische Leistungen,
- d) Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie,
- e) Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
- f) Leistungen zur Förderung der Verständigung,
- g) Leistungen zur Mobilität,
- h) Hilfsmittel,
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4. unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, insbesondere
- a) Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung, Verletztengeld, Übergangsgeld, Ausbildungsgeld oder Unterhaltsbeihilfe,
- b) Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung sowie zur Bundesagentur für Arbeit,
- c) Reisekosten,
- d) Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten,
- e) Rehabilitationssport und Funktionstraining,
- 5. besondere Leistungen und sonstige Hilfen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft, insbesondere am Arbeitsleben.
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