SGB III: Arbeitsförderung
Aktueller Gesetzestext zum Kommentar
Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 22.12.2025 I Nr. 371
Dieser Gesetzestext von Gesetze im Internet wurde zuletzt am 18.03.2026 aktualisiert.
§ 309 Allgemeine Meldepflicht
- 1. Berufsberatung,
- 2. Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
- 3. Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
- 4. Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
- 5. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch
Kommentierung HAUCK/NOFTZ Modul SGB III: Arbeitsf?rderung - Jahresabonnement
Monatlicher Nettopreis:
26,80 EUR
Jetzt bestellen